Herzlich Willkommen
auf dem Webauftritt der Mechanikwerkstatt
Die Mechanikwerkstatt der Technischen Fakultät der FAU führt Aufträge und Materialzuschnitte in erster Linie für Mitglieder der Technischen Fakultät aus. Auch andere Mitglieder der Universität bzw. Kooperationspartner können die Dienstleistungen der Werkstatt in Anspruch nehmen. Die Kosten richten sich nach dem Kundenstatus des Auftraggebers. Bei nichtwirtschaftlichen Aufträgen werden Materialkosten und Materialkostenpauschalen zuzüglich einer Investitionspauschale von derzeit 5,10 € je geleisteter Arbeitsstunde verrechnet.
Bei wirtschaftlicher Tätigkeit verlangt das EU-Beihilfegesetz die Verrechnung von Vollkosten.
Achtung, neue Auftragsverrechnug
Sehr geehrte Kunden,
eine interne Prüfung hat ergeben, dass ab 1.5.2021 die zu verrechnenden Kosten für unsere Kunden neu geordnet werden müssen:
Status A
- Sie sind Mitglied der FAU. Der Auftrag ist rein wissenschaftlich für Lehre und Forschung, ohne wirtschaftlichen Hintergrund.
Es erfolgt Verrechnung von Selbstkosten und Investitionsumlage. (Also wie bisher.)
Status B
- Sie sind Mitglied der FAU. Der Auftrag hat einen wirtschaftlichen Hintergrund.
- Sie sind Mitglied einer wissenschaftlich mit der Technischen Fakultät verbundenen Forschungseinrichtung oder An-Institut der Universität (z.B. NMF, EnCN, Fraunhofer, BLZ, ZAE)
- Der Auftrag ist für einen Professor der Technischen Fakultät im Rahmen der Durchführung von Nebentätigkeiten.
Es erfolgt Verrechnung von Vollkosten ggf. zuzüglich von Mehrwertsteuer.
Bitte benutzen Sie das neue Auftragsformular
Wir bedauern diese Maßgabe außerordentlich und hoffen weiterhin auf gute Zusammenarbeit.
Kurzüberblick:
- Neue, zwingend zu verwendende Formulare für Fertigungsanträge und Materialbestellung mit dem Zusatz Kunden-/Auftraggeberstatus.
- Auf jede geleistete Stunde wird neben dem Sachkostensatz, der den Materialaufwand an Hilfsstoffen deckt, zusätzlich ein Investitionsaufschlag von derzeit 5,10 € verrechnet. Stundensätze finden Sie hier.
- Auf unseren Beilagen zur Rechnung werden informativ die Vollkosten ausgewiesen.
- Je nach Kundenstatus werden unterschiedliche Kosten verrechnet.
Ermittlung Ihres Auftraggeberstatus siehe Infobox oben
Grundsätzlich gilt: Bei vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit müssen nach EU-Recht Vollkosten verrechnet werden. Weitere Informationen zu wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten finden Sie hier.
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